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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Verlängerung der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz erst Mitte 2006
12.01.2006
Ab Mitte 2006 soll sich das Kündigungsschutzrecht ändern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dann vereinbaren, dass die Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes von 6 auf 24 Monate verlängert wird. Gleichzeitig wird die Möglichkeit, Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund gemäß 14 Abs.2 TzBfG zu befristen, ersatzlos gestrichen. Diese Maßnahmen sollen zu einer Belebung des Arbeitsmarktes und mehr Beschäftigung führen. Aus Sicht des Rechtsberaters sind erhebliche Zweifel angebracht.
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Zeitarbeit - Vom Helfer in der Not zur Dienstleistungsbranche mit Zukunft
11.01.2006
Durch stark reglementierte Gesetzgebung bewegte sich die Zeitarbeit früher in engen Grenzen. Die Zeitarbeitsmitarbeiter waren bei Krankheit, Urlaub und Arbeitsspitzen in Kundenunternehmen meist nur sehr kurz eingesetzt. Vom klassischen \"Helfer in der Not\", der oft niedrig qualifiziert war, entwickelte sich die Zeitarbeit zu einer Dienstleistungsbranche mit großer Zukunft.
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