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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Verlängerung der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz erst Mitte 2006
12.01.2006
Ab Mitte 2006 soll sich das Kündigungsschutzrecht ändern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dann vereinbaren, dass die Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes von 6 auf 24 Monate verlängert wird. Gleichzeitig wird die Möglichkeit, Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund gemäß 14 Abs.2 TzBfG zu befristen, ersatzlos gestrichen. Diese Maßnahmen sollen zu einer Belebung des Arbeitsmarktes und mehr Beschäftigung führen. Aus Sicht des Rechtsberaters sind erhebliche Zweifel angebracht.
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