10.05.2017
Wie das Handelsblatt berichtet, muss die Deutsche Post eine Millionenstrafe für "Experimente mit Leiharbeitern" zahlen. Der Konzern hatte demnach Anfang 2016 Mitarbeiter in ein Tochterunternehmen ausgelagert, welches nicht über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügte. Der Zoll stellte eine Rechtswidrigkeit fest. Die Post bekommt die Sache dem Bericht zufolge durch Zahlung eines "Verfallsbetrages" angeblich in Millionenhöhe vom Tisch.
Quelle: Handelsblatt