16.08.2017
Wie die Unternehmensberatung Schröder aktuell berichtet, ist unlängst das "Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)" in Kraft getreten, welches Personaldienstleistern, die in Kundenbetriebe der Fleischwirtschaft überlassen, besondere Aufzeichnungspflichten auferlegt. Im Gesetz heißt es demnach: "dass Arbeitgeber und Entleiher verpflichtet sind, den Beginn der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzuzeichnen."
Quelle: Unternehmensberatung Schröder