29.09.2017
Nach dem Abschluss neuer Branchenzuschlagstarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie und die Chemische Industrie im Mai diesen Jahres hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), acht weitere Branchenzuschlagstarifverträge mit der jeweils zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen.
Die VGZ schloss folgende Tarifverträge ab, die allesamt rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft treten:
IG-Metall: |
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Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz- und Kunststoffindustrie (TV BZ HK) |
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) |
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) – wurde bereits am 08.05.2017 abgeschlossen |
IG BCE: |
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Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) |
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) |
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE – gewerblich) |
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) |
Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Chemischen Industrie (TB BZ Chemie) – wurde bereits am 22.06.2017 abgeschlossen |
ver.di: |
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Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK) |
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck – gewerblich) |
TV BZ Eisenbahn soll folgen: Mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wurde vereinbart, die Gültigkeit des Tarifvertrages TV BZ Eisenbahn um drei Monate bis zum Jahresende zu verlängern. Dieser Zeitraum soll für Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Branchenzuschlagstarifvertrages genutzt werden.
Quelle: iGZ / BAP