19.10.2017
Mit der Erneuerung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.04.2017 haben die Branchenzuschlags-Tarifverträge eine besondere Bedeutung gewonnen. Eine anschauliche Übersicht zu den Branchenzuschlägen in der Leiharbeit hat die Kanzlei Templin und Thieß veröffentlicht. Darin gibt der Rechtsanwalt Holger Thieß auch Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Quelle: Kanzlei Templin und Thiess / IG Metall Zoom