19.10.2017
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Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat sich für eine Neufassung der Entsenderichtlinie ausgesprochen. Die Deutsche-Handwerks-Zeitung gibt auf ihrer Homepage einen Überblick über die Änderungsvorschläge. Beispielsweise soll für entsandte Arbeitnehmer nach zwei Jahren automatisch das vollständige Arbeitsrechtregime des Gastlandes gelten und die neuen Regelungen sollen auch für Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen und Unterauftragnehmern aus anderen EU-Ländern gelten.
Quelle: Deutsche-Handwerks-Zeitung