24.10.2017
Aktuellen Medienberichten zufolge verstößt die irische Billigairline Ryanair mit ihren Arbeitsverträgen für in Deutschland stationierte Flugbegleiter offenbar gegen deutsches Arbeitsrecht. Ein Teil der Vorwürfe bezieht sich dabei auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern. So soll die Airline seit Jahren Personal Personal über einen irischen Personaldienstleister beschäftigt haben, der nicht über eine Genehmigung für Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland verfügte. Der Personaldienstleister bestreitet dem bericht zufolge, dass überhaupt eine Genehmigung erforderlich gewesen sei.
Quelle: Focus