26.10.2017
Die Unternehmensberatung Schröder macht auf zwei höchstrichterliche Urteile zur Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Arbeitnehmerverhältnis aufmerksam. So hat bspw. das Bundessozialgerichts ein neues zusätzliches Indiz für die Ablehnung einer Scheinselbstständigkeit aufgestellt. So sei "ein relativ hohes Honorar" als neues zusätzliches Indiz für die Ablehnung der Scheinselbstständigkeit zu werten. Weitere Details finden Sie auf der Homepage der Unternehmensberatung Schröder.
Quelle: Unternehmensberatung Schröder