28.12.2017
Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung. Der erhöhte Mindestlohn ist demnach auch für Zeitarbeitskräfte bindend, die in diesem Bereich eingesetzt sind. Ab dem 1. Januar 2018 sind statt derzeit 14,60 Euro mindestens 15,26 Euro zu zahlen.
Quelle: iGZ