19.02.2018
Das Arbeitsgericht Gießen hat die Klage eines Leiharbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Zahlung von Equal Pay abgewiesen. Der Leiharbeitnehmer machte erfolglos einen Verstoß gegen die EU-Leiharbeitsrichtlinie geltend. Das Arbeitsgericht (ArbG) Gießen wies die Klage jedoch mit der Begründung zurück, die angewandten BAP/DGB-Tarifverträge weichen in zulässiger Weise vom Gleichstellungsgrundsatz ab. (Az. 7 Ca 246/17). Das Verfahren hatte eine Vorgeschichte. Die Argumentation der Europarechtswidrigkeit stammte maßgeblich von Prof. Wolfgang Däubler, der im ZDF (Kabarettsendung „Die Anstalt″ am 16. Mai 2017) öffentlich Zeitarbeitnehmer für eine solche Klage suchte.
Quelle: betriebsratspraxis24.de / Unternehmensberatung Schröder
Kommentare (0)