27.04.2004
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Die Bundesregierung hat Forderungen des Bundesrates zur "umfassenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes" vor allem beim Kündigungsschutz sowie im Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht abgelehnt.
Die Regierung verweist auf ihre eigenen Reformen. So sei bei der Besteuerung der Einkommen der Eingangssatz um ein Drittel und der Spitzensatz um ein Fünftel gesenkt worden.
(Quelle: Bundestag.de)