20.10.2016
Entgegen dem angestrebten und mehrfach publizierten Termin 01.01.2017 sieht es aktuell danach aus, dass die Neuregelung des AÜG offenbar erst zum 01.04.2017 in Kraft treten wird. Dies berichten mehrere Quellen - u.a. die Unionsfraktion im Bundestag. Die Änderungen des Gesetzes sollen am morgigen Freitag vom Bundestag und Mitte November vom Bundesrat beschlossen werden. Ab dem Inkraftreten - das wäre demnach der 01.04.2017 - beginnen die Fristen für die neue Höchstüberlassungsdauer und equal-pay auch erst zu zählen (auch für laufende Einsätze). Bei einer geplanten Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten wäre der erste diesbezüglich relevante Termin also in reichlich zwei Jahren, Ende Septmeber 2018, erreicht.
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion