24.10.2016
Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete der Deutsche Bundestag nach zweiter und dritter Lesung am Freitag ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das Parlament folgte damit der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Im November wird die Änderung noch in der Länderkammer beraten, eine Zustimmung des Bundesrates gilt als höchstwahrscheinlich. Details zu den Änderungen finden Sie zusammengefasst bspw. im Blog von RA Bissels oder auf Jurion.de
Quelle: Bundestag