16.12.2005
Wie u.a. an dieser Stelle bereits berichtet, gibt es seitens iGZ und BZA offensichtlich Bestrebungen, mit dem DGB einen Tarifvertrag auszuhandeln, welcher einen Mindestlohn von ca. 7 EUR beinhaltet. Ferner soll beantragt werden, diesen Tarifvertrag dann für allgemeinverbindlich zu erklären, indem das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die Zeitarbeitsbranche ausgeweitet wird. Dadurch würden alle anderen Tarifverträge (z.B. die s.g. "christlichen" der CGZP) hinfällig werden.
Begründet wird dies u.a. mit den CGZP-Haustarifverträgen, welche teilweise noch deutlich unter den schon niedrigen CGZP-Verbandstarifen liegen und zu einer Wettbewerbsverzerrung sowie zu nicht akzeptablen sozialen Härten für die Arbeitnehmer führen.
Schwerwiegende Bedenken und massive Kritik an diesem Vorstoß äußerte der AMP, welcher in einem Schreiben an alle Zeitarbeitsunternehmen ein DGB-Tarifmonopol fürchtet, was zu einer existenziellen Bedrohung für kleinere und mittelständische Personaldienstleister führen könne.
Lesen Sie hier das Schreiben des AMP an alle deutschen Personaldienstleister und das vorbereitete Antwortschreiben
Lesen Sie hier die Ergebnisse der 2. Tarifrunde iGZ - DGB
Lesen Sie hier die Ergebnisse der 3. Tarifrunde iGZ - DGB
Lesen Sie hier einen Beitrag der Münsterschen Zeitung zum Thema
(Quellen: iGZ / AMP / personalorder.de)