03.01.2006
Prof. Dr. Boemke hat die Ankündigung von CGZP, möglicherweise rückwirkende Tariferhöhungen vereinbaren zu wollen, zum Anlass genommen, die von ihm entwickelten und von uns vertriebenen Musterarbeitsverträge (AMP und iGZ), um eine Anrechnungsregelung zu ergänzen.
Diese Regelung erlaubt es dem Arbeitgeber, individualvertraglich gewährte Zulagen auf eine Tariflohnerhöhung anzurechnen. Dies ist auch bei rückwirkenden Tariflohnerhöhungen möglich und zulässig.
Zugleich hat Prof. Dr. Boemke in Reaktion auf die neuere Rechtsprechung des BAG im letzten Jahr sowie im Hinblick auf gesetzliche Neuregelungen einige weitere, geringfügige Anpassungen und Ergänzungen der Musterarbeitsverträge vorgenommen.
Es steht Ihnen hiermit ein bewährtes Vertragsmuster zur Verfügung, dass den Interessen der Personaldienstleister unter Berücksichtigung der aktuellen Aktivitäten des Gesetzgebers und der neuesten Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung umfassend Rechnung trägt.
Hier gelangen Sie zu den Musterverträgen
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Exclusiv-Interview von personalorder.de mit Prof. Dr. Boemke