24.01.2017
Ende November 2016 hatten sich die DGB-Gewerkschaften mit den beiden Zeitarbeits-Arbeitgeberverbänden IGZ und BAP auf ein Tarifergebnis geeinigt. Dafür wurde eine Erklärungsfrist bis Ende Januar vereinbart - während dieser Frist sind noch Einsprüche der Basis möglich. Diese Option wird nun zumindest seitens der Gewerkschaft nicht gezogen und der Vertrag kann wie geplant in Kraft treten, denn der IG Metall-Vorstand und die Tarifkommission haben dem Tarifergebnis nun als letzte involvierte DGB-Einzelgewerkschaft zugestimmt. Die neuen Entgelttarifverträge bringen für die Leiharbeitnehmer bis 2019 ein jährliches Plus zwischen 2,5 und 3 Prozent im Westen und 4 und 3,5 Prozent im Osten sowie eine Angleichung der Einkommen.
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Quelle: IG Metall