17.02.2017
Das LAG Köln hat in einem aktuellen Urteil (12 Sa 524/16) festgestellt, dass einem Abeitnehmer eine Pauschale von 40 Euro zusteht, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Das Gericht bestätigte dabei ausdrücklich, dass dieser zivilrechtliche Anspruch auch im Arbeitsrecht anzuwenden sei. RA Bissels von der Kanzlei CMS macht in diesem Zusammenhang auf die u.U. besondere Bedeutung dieser Rechtsprechung für die Zeitarbeit aufmerksam. Insbesondere unter Beachtung der Tatsache, dass mitunter die juristische Ansicht vertreten wird, dass die Pauschale in jedem Monat jeweils gesondert für verschiedene Vergütungsbestandteile, die nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgezahlt werden, geltend gemacht werden kann.
Quelle: LAG Köln / RA A. Bissels