22.03.2017
Das Beratungsunternehmen Company Partners hat in einer Umfrage unter Entleihunternehmen hinterfragt, wie diese Firmen auf die AÜG-Reform reagieren werden. Gravierende Konsequenzen zeichnen sich demnach besonders für Branchen ab, in denen keine Branchenzuschlagstarife gelten: Erfahrungen, die viele Personaldientsleister in letzter Zeit bereits in Gesprächen mit ihren Kunden gemacht haben, bestätigen sich: in den Entleihfirmen herrscht große Unsicherheit und Aversion gegen equal-pay und mögliche "Zwangseinstellung" von Leiharbeitnehmern nach Ende der Höchstüberlassungsdauer - in der Praxis wird in vielen Fällen die Höchstüberlassung durch die equal-pay-Frist bestimmt werden. Die meisten Firmen wollen als Konsequenz "Einsatzzeiten verkürzen oder auch durch Rotationspools die Zahlung und Errechnung von Equal Pay vermeiden. Auch denken einige Unternehmen darüber nach, durch neue Einstiegslohngruppen Equal Pay vermeiden zu können". Nur 13% wollen equal pay zahlen und gar nur 11% wollen Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten übernehmen. 40% wollen Zeitarbeit reduzieren, wodurch Zeitarbeitsunternehmen mit Auftragsrückgängen von 20-30 % rechnen müssten. Einschränkend wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Konsequenzen vor allem Branchen betreffen werden, in denen keine Tarifverträge und Branchenzuschlagstarife gelten. Für die Online-Umfrage wurden 1.500 Entleihunternehmen befragt, von denen 7% antworteten, Anwender von Branchenzuschlagstarifen wurden für die Auswertung außer Betracht gelassen.
Eine frühere (deutliche kleinere und weniger repräsentative) Befragung durch das das Beratungsunternehmen hatte bereits ergeben, dass die Novelle des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab 1.1.2018 zu erheblichen Verteuerungen der Zeitarbeit führen werde. Die Bandbreite der reiche dabei von 5% bis über 34%; der Median liege bei 17,1 %.
Quelle: Company Partner