Korrigierte Fassung des Merkblattes für Leiharbeitnehmer
27.04.2017
Die Bundesagentur für Arbeit hat das offizielle Merkblatt der BA für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erneut aktualisiert. Es handelt sich um zwei Korrekturen von Eingabefehlern, inhaltlich gab es keine Änderungen. Das Merkblatt muss allen Leiharbeitnehmer/innen bei Abschluss des Arbeitsvertrages durch den Personaldienstleister ausgehändigt werden - ggf. in der Muttersprache des Leiharbeitnehmers. Sie finden das Merkblatt zum Download hier.
Quelle: Unternehmensberatung Schröder