DGB fordert besseren Arbeitsschutz in der Leiharbeit
28.04.2017
Aus Anlass des Workers Memorial Day weist DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach "auf die schlechteren Bedingungen hin, unter denen viele Leiharbeitnehmer in Deutschland arbeiten müssen". Die entsprechende Pressemitteilung des DGB zitiert Buntenbach wie folgt:
"Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind auch beim Arbeitsschutz schlechter dran als regulär Beschäftigte. Sie sind häufiger Lärm, Hitze, Kälte oder Zugluft ausgesetzt und müssen häufiger körperlich belastende Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Überkopfarbeit (BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015). Das geht nicht spurlos an ihnen vorüber: Leiharbeitsbeschäftigte sind länger krank – im Gesundheitssektor z.B. knapp eine Woche länger als regulär Beschäftigte (BKK-Gesundheitsreport 2016). Nur 41 Prozent der Leiharbeitsbeschäftigten können ihre Arbeit häufig selbst planen und einteilen (regulär Beschäftigte: 73%). Nur 28 Prozent haben sehr viel oder viel Einfluss darauf, kurzfristig ein paar Stunden frei zu nehmen, regulär Beschäftigte: 45% (BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015).
Ver- und Entleiher müssen endlich ihren Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz bei Arbeitsgestaltung und Prävention stärker nachkommen. Gefährdungsbeurteilungen müssen flächendeckend durchgeführt werden. Das würde vor allem Leiharbeitsbeschäftigten helfen. Ihre Arbeitsbedingungen werden heute deutlich seltener beurteilt als bei Festangestellten. Aber auch die Arbeitsaufsicht sollte mehr kontrollieren. Unsichere Arbeitsbedingungen vergrößern das Risiko von Arbeitsunfällen und Erkrankungen, das zeigt sich nicht zuletzt bei der Leiharbeit."
Quelle: DGB