Beschwerde gegen Tariffähigkeitsbeschluss des ArbG Stuttgart vom 12.9.2003
27.09.2004
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands hat beim Landesarbeitsgericht Stuttgart Beschwerde gegen den Beschluss des ArbG Stuttgart vom 12.09.2003, welcher die Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall betraf, eingereicht. Die Tariffähigkeit der CGM wurde damals verneint.
(Quelle: CGB)