Keine Entwarnung für IT-Freelancer und deren Auftraggeber
23.11.2016
Erst vor kuzem stellte der Bundesrat klar, dass freiwillig selbständige, hochqualifizierte Experten – vor allem auch IT-Freelancer – explizit nicht Ziel der neuen Arbeitsmarktgesetze zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen sind. In einem fundierten Artikel gibt nun der Vorstand der IT-Projektgenossenschaft, Joachim Groth, zu Bedenken, dass diese Branche durchaus von den Neuregelungen betroffen sei. Insbesondere richtete er das Augenmerk auf den Wegfall der s.g. Vorratserlaubnis/Fallschirmlösung, welche in diesem Bereich oft zur Anwendung kam.
Quelle: Informatik Aktuell