Die AÜG-Reform steht vor der Tür – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
08.02.2017
Die zum 01. April in Kraft tretenden Gesetzesänderungen bedeuten für sehr viele Unternehmen Handlungsbedarf. Darauf macht die Kanzlei CMS in ihrem Blog aufmerksam. So sollten alle Unternehmen, die mit externen Dienstleistern arbeiten, ihre bestehenden Verträge genauer „unter die Lupe? nehmen. Insbesondere - aber nicht ausschließlich - betroffen sind Dienst- und Werkvertragskonstellationen durch den Wegfall der s.g. "Fallschirmlösung". Aufgrund der geänderten Rechtslage drohen bei fehlerhafter Vertragsgestaltung ab April massive Sanktionen. Die Kanzlei hat zudem ein (kostenpflichtiges) Online-Tool zur Klassifizierung und Risikobewertung von Fremdpersonal entwickelt.
Quelle: Kanzlei CMS