BAG entscheidet, ob 18.000 DRK-Schwestern Leiharbeitnehmer sind
21.02.2017
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute über den Status von ca. 25.000 Rotkreuzschwestern. Davon werden derzeit ca. 18.000 über spezielle Vereinbarungen dauerhaft in anderen Kliniken und Krankenhäusern in ihren Pflegeberufen eingesetzt. Die Schwesternschaften überlassen quasi öffentlichen oder privaten Kliniken gegen Gebühr ihre Vereinsmitglieder. Bisher haben die Schwestern als Vereinsmitglieder einen Sonderstatus. Das Bundesarbeitsgericht muss nun entscheiden, ob dieser bisherige Sonderstatus Bestand hat oder ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Die Folgen könnten für viele Kliniken weitreichend sein.
Quelle: EuropeOnline