AÜG-Reform: Werkverträge sicher abgrenzen
16.03.2017
Die beiden Fachanwälte Dr. Oliver Bertram und Jan Patrick Vogel zeigen in einem Artikel für das Haufe-Personalmagazin Risiken für Anwender von Werkverträgen (Personal-Entleiher) vor dem Hintergrund der ab 01.04. geänderten Rechtslage auf. Durch die geänderten Gesetzesbedingungen kommt künftig einer sauberen und rechtsicheren Abgrenzung von Werkverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung eine wesentlich größere Bedeutung bei steigendem Risiko zu, denn "wenn ein gewollter Werk- oder Dienstvertrag in der Abgrenzung zu einer erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung unsauber umgesetzt wird, drohen gravierende Rechtsfolgen bis hin zu einer Strafverfolgung der Geschäftsführung".
Quelle: Haufe.de