Erste tarifliche Abweichungen von gesetzlicher Höchstüberlassungsdauer
23.03.2017
Der Personaldienstleister Dahmen Personalservice GmbH berichtet auf seiner Homepage aktuell, dass am 1. März 2017 vom Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg ein neuer Tarifvertrag geschlossen wurde, der eine Verlängerung der Höchstverleihdauer auf 48 Monate vorsieht. Gemäß der am 01.04. in Kraft tretenden AÜG-Novelle gilt eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, von der jedoch durch Tarifverträge abgewichen werden kann. Der am 01.03.2017 geschlossene TV LeiZ verlängert nun die Höchstverleihdauer auf bis zu 48 Monate. Aktuell wurden demnach solche Vereinbarungen für Baden-Württemberg und NRW geschlossen. Im Interview mit Fabian Prudencia de Almeida (DAHMEN Personalservice) erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Kilian Friemel (Taylor Wessing) was dies für die Umsetzung der AÜG-Änderungen bedeutet.
Quelle und weitere Informationen: Dahmen Personalservice GmbH