Die AÜG-Reform ist da
03.04.2017
Für den Handelsblatt-Blog fasst RA A. Zimmermann nochmals die Änderungen der in Kraft getretenen AÜG-Reform zusammen. Ohne Übergangsfrist sind die Neubestimmungen bzgl. Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten gültig. Somit ergibt sich unmittelbarer Handlungsbedarf zumeist bzgl. der Vertragsgestaltung. Das gilt auch für Altverträge.
Quelle: Handelsbatt