10.03.2010
BZA
Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben sich heute auf neue Entgelte für die Zeitarbeitsbranche geeinigt. Das heutige Verhandlungsergebnis beendet mangels Erklärungsfrist eine lange und intensive Verhandlungsrunde. Die tarifvertraglichen Neuerungen treten am 01. Juli 2010 in Kraft und gelten bis zum 31.10.2013. Der Tarifabschluss sieht eine Erhöhung aller Entgeltgruppen in vier Schritten vor. Das Tarifniveau steigt insgesamt in der Entgeltgruppe 1 im Westen auf EUR 8,19 und im Osten auf EUR 7,50.
Nachdem der Mindestlohntarifvertrag Ende 2008 ohne Nachwirkung ausgelaufen war, haben die Tarifvertragsparteien heute einen neuen Mindestlohntarifvertrag verhandelt und sich dabei auf die Entgelte der Entgeltgruppe 1 verständigt.
Bei der Problematik der sog. konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung beweisen die Sozialpartner Handlungsfähigkeit: Das Tarifwerk BZA/DGB soll künftig bei missbräuchlicher Nutzung der Zeitarbeit innerhalb eines Konzerns keine Anwendung mehr finden.
BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer zum Verhandlungsabschluss: "Mit diesem Verhandlungsergebnis ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, auf eine Laufzeit von mehr als drei Jahren sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer die erforderliche Planungssicherheit herzustellen. Gerade die Mitarbeiter in den neuen Bundesländern werden in erheblichem Maße von der Entgeltentwicklung profitieren. Mit dem neuen Mindestlohntarifvertrag ist der BZA auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 01.05.2011 optimal vorbereitet. Jetzt ist es Sache der Politik, die Zeitarbeitsbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und diesen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Die den Sozialpartnern von der Politik auferlegte Aufgabe, eine Lösung des sog. "Schlecker-Problems" herbeizuführen, haben wir sehr ernst genommen und im Rahmen unserer Möglichkeiten erfüllt."
(Quelle: BZA)