01.06.2010
iGZ
Münster, 01.06.2010 (iGZ) Der iGZ fordert den Gesetzgeber auf, die Beschränkungen im Werkverkehr endlich abzuschaffen. Nach der derzeit gültigen Rechtslage können Zeitarbeitnehmer im Werkverkehr nur zum Zwecke der Krankheitsvertretung für höchstens vier Wochen eingesetzt werden. Werkverkehr ist dann gegeben, wenn der Transport von Gütern nur Nebensache gegenüber einem Hauptgeschäft ist.
iGZ-Geschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer weist darauf hin, dass die Beschränkungen im Werkverkehr seit jeher keine sachliche Rechtfertigung hatten. „Die klaren europarechtlichen Vorgaben machen eine Streichung der Beschränkungen nun zwingend notwendig.“
Die Zeitarbeitsrichtlinie fordert den Gesetzgeber auf, Beschränkungen und Verbote nur dann aufrecht zu erhalten, wenn sie dem Allgemeininteresse entsprechen. Zudem erlaubt die Verordnung über den Marktzugang im grenzüberschreitenden Güterverkehr (VO (EG) Nr. 1072/2009), dass auch Personal, das „im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt wurde“ im Werkverkehr eingesetzt werden darf.
„Damit wird Zeitarbeit im Werkverkehr zukünftig möglich sein“, stellt Dreyer fest.
Sowohl die Zeitarbeitsrichtlinie als auch die genannte Verordnung sehen Umsetzungsfristen bis zum Dezember 2011 vor.
„Es besteht kein Grund, diese Umsetzungsfristen vollständig auszuschöpfen. Die Abschaffung im Werkverkehr ist längst überfällig. Die Zeitarbeitsbranche würde wenig Verständnis dafür aufbringen, wenn man diesen Punkt, für den kein großer gesetzgeberischer Aufwand betrieben werden muss, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt aufschiebt.“
(Quelle: iGZ)