16.11.2010
iGZ
Münster, 16.11.2010 (iGZ) „Das klare Votum für eine Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist ein eindeutiges Bekenntnis für einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn“, bilanzierte RA Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) das Abstimmungsergebnis des CDU-Bundesparteitages in Karlsruhe. Mit nur wenigen Gegenstimmen hatten die Delegierten auf dem Parteitag dem Antrag zugestimmt, die Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Hintergrund des Antrags ist die ab 1. Mai 2011 geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU – Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Nachbarländern könnten ohne eine Regelung zu den Bedingungen ihrer Heimatländer in Deutschland arbeiten. Dort sind teils Stundenlöhne von unter einem Euro üblich. Bereits im Vorfeld der Abstimmung suchten viele Delegierte den Kontakt zu den Vertretern des Zeitarbeitgeberverbandes, um sich nochmals näher zu informieren. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-/ CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, äußerte sich gegenüber Werner Stolz, der iGZ-Bundesvorsitzenden Ariane Durian und Andrea Resigkeit, Leiterin des iGZ-Hauptstadtbüros, optimistisch: Seiner Einschätzung nach werde es auf jeden Fall eine gesetzliche Regelung geben – entweder in Form der Aufnahme ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz, oder über eine per Rechtsverordnung erlassene Lohnuntergrenze. „Mit der Parteitags-Entscheidung“, so Stolz, „ist auf jeden Fall ein weiterer großer Schritt in die richtige Richtung gemacht worden“.
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen - iGZ e. V.
Pressesprecher Wolfram Linke
Erphostr. 56 48145 Münster
Telefon: 0251 / 98112-17 Fax: -25
linke@ig-zeitarbeit.de
www.ig-zeitarbeit.de