15.12.2010
BZA
14.12.2010 bza | Der Vizepräsident und Tarifverhandlungsführer des Bundesverbands Zeitarbeit e.V. (BZA), Thomas Bäumer, erklärt zum heutigen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP: „Der heutige Beschluss ist für die betroffenen Zeitarbeitsunternehmen, die die AMP/CGZP-Tarifverträge angewendet haben und die nun etwaigen finanziellen Forderungen entgegensehen müssen, bedauerlich. BZA-Mitglieder und Anwender der BZA/DGB-Tarifverträge sind hiervon jedoch nicht betroffen.“
Bäumer weiter: „Insgesamt bleibt das Instrument Zeitarbeit weiter attraktiv: Denn nicht der ‚Mechanismus Zeitarbeit’, die Höhe einzelner Entgelte oder Details von Tarifverträgen standen in dem Verfahren auf dem Prüfstand, sondern einzig und allein die Frage nach der Tariffähigkeit der CGZP. Hierbei handelt es sich um ein kompliziertes rechtliches Thema. Die Vorteile der Zeitarbeit für die Kundenunternehmen, die Volkswirtschaft, für den Arbeitsmarkt und die Zeitarbeitnehmer wurden in dem Verfahren in keiner Weise in Frage gestellt. Dies hat auch das BAG so betont. Zeitarbeit ist nach wie vor ein attraktives und flexibles Element eines modernen Arbeitsmarktes, das Kundenunternehmen bedenkenlos nutzen können. Mit den BZA/DGB-Tarifverträgen gibt es dafür eine rechts- und planungssichere Basis.“
„Bedenklich ist jedoch die offenbar politische Motivation des Verfahrens gegen die CGZP. Den Urhebern des Verfahrens ging es sicherlich nicht um die Klärung einer juristisch komplexen Fragestellung, sondern ausschließlich darum, die CGZP als unliebsame Gewerkschaft in der Zeitarbeit zu beseitigen“, so Bäumer abschließend.
(Quelle: BZA)