IGZ: CDU/CSU-"Reformansatz" ist ein Schritt zurück
15.07.2003
iGZ
Mit ihrem aktuellen Vorschlag zur Änderung des Arbeit- nehmerüberlassungsgesetzes (Einführung "equal pay" ab dem 13.Einsatzmonat) ignoriert die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion ihre berechtigten kritischen Einwände zu dem von der Bundesregierung verabschiedeten JOB -AQTIV - Gesetz, wo diese Regelung bereits enthalten ist. Außerdem hat sie offenbar noch nicht zur Kenntnis genommen, dass die Tarifvertragspartner inzwischen die gesetzliche Öffnungsklausel im aktuellen AÜG erfolgreich genutzt haben, in Branchenvereinbarungen soziale
Mindestbedingungen festzuschreiben, die unabhängig von den Konditionen des Entleihbetriebes gelten. Insoweit konnten die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche zusammen mit den Gewerkschaften das früher von den Christdemokraten vertretene Postulat erfüllen, "eigene" und "nicht fremdbestimmte" Tarifverträge" abzuschließen.
Gemessen an diesen erzielten Fortschritten im Bereich der Zeitarbeit ist der jetzige "Reformansatz" der CDU - CSU - Fraktion eher ein Schritt zurück als nach vorn.