BAG: Befristeter Arbeitsvertrag muss konkret das Ende des Arbeitsverhältnisses nennen
01.06.2017
Kündigungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 15. Februar 2017 (Az.: 7 AZR 291/15) nochmals klar, dass in befristeten Arbeits- und Dienstverträge unmissverständlich und konkret das Ende des Arbeitsverhältnisses genannt sein muss. Ansonsten ist die Befristung unwirksam und es entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Quelle: Juraforum