Heimlicher Aufnahme eines Personalgespräches rechtfertigt fristlose Kündigung
04.01.2018
Sonstige Themen
Das heimliche Mitschneiden eines Personalgespräches (bspw. mit einem Smartphone) rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) stellte in einem aktuellen Urteil 6 Sa 137/17) klar, dass eine solche Aufnahme das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmer verletzt und nicht zu rechtfertigen sei.
Quelle: Juraforum