Arbeitgeber muss binnen eines Monats über Urlaubswunsch entscheiden
20.02.2018
Urlaub und Krankheit
Haben Arbeitnehmer für einen bestimmten Termin Urlaub eingereicht, sollte der Arbeitgeber darüber binnen eines Monats verbindlich entscheiden. Andernfalls kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Urlaub bewilligt ist. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichtes Chemnitz (Az.: 11 Ca 1751/17) hervor. Eine Klausel in einer Dienstordnung, wonach sich der Arbeitgeber mit einer Genehmigung bis fünf Werktage vor Urlaubsantritt Zeit lassen kann, ist demnach unwirksam.
Quelle: Juraforum