Gegenstandswert in einem Verfahren gegen den Einsatz von Leiharbeitnehmern
18.01.2024
Sonstige Themen
Vor dem Landesarbeitsgericht München (3 Ta 220/23) hatten Arbeitgeber und Betriebsrat über den Einsatz von Leiharbeitnehmern gestritten. Nach Ende des Verfahrens stritten die Beteiligten noch über den Streitwert. Durch eine Berechnung mit mehreren Variablen kam das Gericht dabei zu dem Schluss, dass ein Verfahrenswert von reichlich 7.000 Euro für die strittigen 14 Leiharbeitnehmer anzusetzen sei.
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt