Kündigung nach anzüglicher Bemerkung rechtens
05.11.2003
Kündigungen
Macht ein neuer Mitarbeiter Kollegen gegenüber anzügliche Bemerkungen, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt/Main.
Geklagt hatte ein Gasinstallateuer, der nach nur wenigen Wochen an seinem neuen Arbeitsplatz bereits wieder entlassen worden war. Er hatte während eines Streits mit einer Mitarbeiterin der Personalabteilung zu ihr gesagt, "so Frauen wie dich" habe er "schon hunderte" gehabt. Daraufhin sprach das Unternehmen die fristlose Kündigung gegen den Mann aus.
Nach Ansicht der Frankfurter Arbeitsrichter war diese Kündigung rechtens. Allein durch die kurze Arbeitsdauer des Mitarbeiters sei sie angebracht gewesen. Schließlich habe das Unternehmen damit rechnen müssen, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft derartige Beleidigungen von sich geben würde. Damit sei auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 28.10.2003; Aktenzeichen: 15 Ca 647/03
(Quelle: Personalverlag)