Fristlose Kündigung nach gefälschtem Attest rechtens
11.12.2003
Kündigungen
Hat der Arbeitgeber den begründeten Verdacht, dass sich ein Mitarbeiter seinen Urlaub durch ein gefälschtes Attest verlängert, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt/Main.
Geklagt hatte eine Verkäuferin eines Textilhauses. Sie hatte bei ihrem Arbeitgeber 6 Wochen Urlaub beantragt, den sie in der Türkei verbringen wollte. Doch das Unternehmen genehmigte ihr nur 3 Wochen Urlaub. Nach der 3. Urlaubswoche erhielt der Arbeitgeber ein ärztliches Attest, nach dem die Mitarbeiterin wegen eines Bandscheibenvorfalls für weitere 20 Tage krank geschrieben sei. Der Arbeitgeber wollte jedoch nicht an eine Erkrankung der Frau glauben und sprach eine fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsverlängerung aus. Beweise für seinen Verdacht hatte das Unternehmen genug: So war das Attest zwar von einem Arzt im Heimatort der Mitarbeiterin ausgestellt worden, gefaxt wurde es aber aus einem Ferienort, der 450 km davon entfernt lag. Darüber hinaus hatte die Arbeitnehmerin nicht versucht, ihren bereits für einen sechswöchigen Urlaub gebuchten Flug umzubuchen, sondern war mit ihrem ursprünglich gebuchten Flug zurück gekommen. Auch die Tatsache, dass die Frau keine Quittung für eine Behandlung vorlegen konnte, sprach gegen sie.
Die Frankfurter Arbeitsrichter schlossen sich nun dem Misstrauen des Arbeitgebers an. Die Klägerin habe den Verdacht nicht ausräumen können, ihren Urlaub eigenmächtig verlängert zu haben. Die fristlose Kündigung sei deshalb rechtens gewesen.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 03.12.2003; Aktenzeichen: 6 Ca 8874/03
(Quelle: Personalverlag)