Zeitarbeit: Kein Machtkartell der DGB-Gewerkschaften!
26.05.2006
Der DHV-Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband im CGB kritisiert die in letzter Zeit immer öfter von der Großen Koalition ins Spiel gebrachten Überlegungen, in der Zeitarbeitsbranche einen Mindestlohn einzuführen.
Die Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche ist vollkommen überflüssig. Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat der Gesetzgeber den Grundsatz des „equal payment – equal treatment“ geschaffen. Nach sechs Wochen Arbeit im selben Betrieb muss jedem Zeitarbeitnehmer der gleiche Lohn wie seinem im Betrieb fest angestellten Kollegen gezahlt werden. Abweichungen von diesem Grundsatz sind nur durch Tarifvertrag erlaubt.
Zur Zeit haben die Zeitarbeitsunternehmen nur drei Alternativen:
Entweder: Sie bezahlen Ihre Beschäftigten nach dem Grundsatz „equal payment – equal treatment“; das führt sie in den Ruin.
Oder: Sie wenden die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) an. Rund 50 % aller Zeitarbeitsunternehmen sind bisher diesen Weg gegangen. Die CGZP ist Tarifpartner des Arbeitgeberverbandes mittelständischer Personaldienstleister und hat darüber hinaus zahlreiche Haustarifverträge abgeschlossen.
Oder: Sie wenden die Tarifverträge an, die die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben.
Kein anderer Wirtschaftsbereich ist so wirksam gegen Lohndumping geschützt wie die Zeitarbeitsbranche! Lohndumping ist praktisch nicht möglich!
Wenn sich Bundesminister Müntefering – wie zuletzt auf der World Employment Conference des Bundesverbandes Zeitarbeit am 18. Mai geschehen – für die Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeit ausspricht, dann weiß er entweder nicht mehr, worüber er im Bundestag abgestimmt hatte bzw. wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Praxis funktioniert. Oder er macht sich unbewusst oder bewusst zum Handlanger der DGB-Gewerkschaften. Denn diese verfolgen mit ihrem Vorstoß zur Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche vor allem ein Ziel:
Die Verdrängung der CGZP als unliebsame Konkurrenz und die Etablierung eines Tarifmonopols!
Die DGB-Gewerkschaften propagieren die Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche, weil sie sich auf anderem Wege der Konkurrenz der CGZP nicht entledigen können. Die Akzeptanz der christlichen Gewerkschaften in den Unternehmen der Tarifpartner haben sie nicht brechen können: DGB-Gewerkschaften sind mit Mitgliedern dort kaum vertreten.
Der Versuch der DGB-Gewerkschaften, die Alleinherrschaft über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ihrer Tarifverträge zu erlangen, wird zum Scheitern verurteilt sein. Die CGZP als ein ebenbürtiger Tarifpartner in der Zeitarbeitsbranche wird diesen Plan per Widerspruch vereiteln.
Die DGB-Gewerkschaften haben vor kurzem schon eine für sie blamable gerichtliche Niederlage hinnehmen müssen. Mit einer Klage wurden die Tarifzuständigkeit der CGZP und die Tariffähigkeit der dieser Tarifgemeinschaft angehörenden Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes angegriffen. Dieses Verfahren erreichte noch nicht einmal die Entscheidung in der ersten Instanz. Der Antrag wurde in der mündlichen Verhandlung zurückgezogen.
Der Vorstoß der DGB-Gewerkschaften zur Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche zeigt, dass sie nicht anderweitig in der Lage sind, ihren Allmachtsanspruch durchzusetzen. Sie sind auf fremde Hilfe – auf die Politik – angewiesen.
Will die Große Koalition etwa dieses Spiel der DGB-Gewerkschaften mitspielen?
V.i.S.d.P.: Henning Röders
DHV - Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband im CGB
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