Lohndrückerei in der Zeitarbeit nicht noch aufwerten
03.02.2009
Als "unzumutbar und deshalb nicht hinnehmbar" bezeichnete DGB- Vorstandsmitglied Claus Matecki die Absicht der Union, Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit auf Basis dubioser Christen-Tarifverträge festzulegen. Damit werde Lohndrückerei in der Leiharbeit auch noch gesetzlich aufgewertet und sanktioniert, kritisierte Matecki. Auch die Union dürfe sich nicht von dem Grundsatz verabschieden, dass alleine repräsentative Tarifverträge, wie sie die DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit vereinbart hätten, Grundlage von Mindestlöhnen sein können und dürfen.
Ganz abgesehen davon böten die Tarifverträge der christlichen Möchte- Gern-Gewerkschaften keinen Existenz sichernden Lohn, meinte der Gewerkschafter. Wenn Politiker behaupteten, der Unterschied zu unseren Tarifverträgen betrage im Westen nur rund 20 Cent, sei das schlichtweg falsch. Denn in den ersten sechs Einsatzmonaten gebe es bei den "Christen" einen Abschlag von rund 10 Prozent. Die Differenz liege also bei fast einem Euro. Bei durchschnittlichen Einsatzzeiten von drei Monaten sei das dann ein Dauerzustand.
Offensichtlich sei die Union bereit, die Leiharbeit in der Schmuddeleck e zu belassen, klagte Matecki. Eine untere Lohngrenze auf Basis der Christen-Tarifverträge verbaue zudem das Ziel, gleichen Lohn für gleiche Arbeit auch in der Zeitarbeit durchzusetzen. Dies stehe so im Gesetz. Abgewichen werden dürfe davon nur durch Tarifvertrag. Jetzt aber den vom Gleichheitsgrundsatz am weitesten entfernten Tarifvertrag praktisch für allgemeinverbindlich zu erklären, verkehre die Absicht des Gesetzgebers geradezu ins Gegenteil.
(Quelle: DGB - Pressemitteilung 016 / 2009)