ver.di begrüßt Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zur CGZP
02.04.2009
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, mit der das Gericht der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abspricht. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr die Mächtigkeit fehle. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Erfolg, Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche unterbinden zu lassen.
„Den Billigtarifverträgen der CGZP wird damit endlich ein Riegel vorgeschoben. Faire Tarifverhandlungen werden auch in dieser Branche künftig wieder besser möglich“, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Auch nach Auffassung des Gerichts habe die CGZP überwiegend Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen; sie besitze keine wirkliche Durchsetzungskraft gegenüber ihrem sozialen Gegenspieler. „Die CGZP ist keine Gewerkschaft oder gewerkschaftliche Spitzenorganisation im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts“, sagte Herzberg.
Die Tücke der CGZP-Tarifverträge liege vor allem im Detail: Die Haustarifverträge dieser Organisation ermöglichten insbesondere für die ersten Wochen und Monate der Beschäftigung Absenkungsmöglichkeiten der Löhne mittels sog. Eingangsstufen. Diese erschließen sich häufig beim ersten Blick auf die Entgelttabelle nicht. Weil ein großer Teil der Leiharbeitnehmer/innen selten länger als drei Monate beschäftigt sei, werde etwas anderes als diese niedrigste Bezahlung der Eingangsstufe kaum erreicht.
Weiteres Unterscheidungsmerkmal der CGZP von den DGB Gewerkschaften: „Der CGZP fehlt jegliche gewerkschaftliche Organisationsstruktur, die eine demokratische Willensbildung über Tarifforderungen, den Abschluss und die Kündigung von Tarifverträgen und überhaupt die Meinungsbildung der von ihr angeblich vertretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen würde“, sagte Herzberg. Dem Abschluss von Gefälligkeitstarifverträgen könne folglich auch kaum jemand widersprechen.
ver.di werde sich auch künftig kritisch mit den Aktivitäten der CGZP auseinandersetzen. Derartige Organisationen drohten durch ihre Billigkonkurrenz das Tarifvertragssystem vollständig auszuhöhlen, sagte Herzberg.
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