Ein-Euro-Jobs nun auch für die Privatwirtschaft
13.01.2005
Wie der Tagespresse zu entnehmen war, hat auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt den Vorschlag des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nach einer Ausweitung der Ein-Euro-Jobs auf die Privatwirtschaft abgelehnt. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, hatte am Wochenende für eine flächendeckende Einführung der Billigjobs auch in der Wirtschaft
plädiert.
Zuvor hatte das Bundesland Sachsen – Anhalt als erstes Bundesland vorgeschlagen, die Privatwirtschaft probeweise für die Ein-Euro-Jobs öffnen. In diesem Modellversuch ist vorgesehen, dass private Landschafts- und Gartenbauunternehmen die Hilfsempfänger je nach Bedarf aus einem Beschäftigungspool heraus für einfache Arbeiten anfordern können. Zwar dürfen derzeit Langzeitarbeitslosen so genannte Ein-Euro-Jobs nur angeboten werden, wenn diese gemeinnützig sind und keine normalen Arbeitsplätze ersetzen. Hierzu sollen nur sogenannte zusätzliche und im öffentliche Interesse liegende Hilfstätigkeiten wie beispielsweise im Sportplatzbau oder der Parkpflege zählen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wann diese Tätigkeiten auf weitere Bereiche der Privatwirtschaft ausgeweitet werden, sind doch die Kriterien für zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten sehr unbestimmt und daher
extrem missbrauchsanfällig.
Ziel der Arbeitsmarktreform kann es jedoch nicht sein, reguläre Arbeitsplätze zu vernichten. Die sogenannten „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ sind nicht ohne Grund bewusst auf gemeinnützige Bereiche beschränkt worden. Die Ein-Euro-Jobs sollen gerade nicht in Konkurrenz zu Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt treten und dort zu Arbeitsplatzverlusten und den Ausbau des Niedriglohnsektors führen.
Werden Ein-Euro-Jobs innerhalb der privaten Wirtschaft genutzt, so heißt das, dass reguläre Mitarbeiter mit ihrem Gehalt gegen die Ein-Euro-Kräfte konkurrieren. Das Ergebnis wird sein, dass die regulären Arbeitskräfte entlassen und die Tätigkeiten von Ein-Euro-Jobbern übernommen werden. Konflikte in den Betrieben sind vorprogrammiert.
Statt Langzeitarbeitslosen Chancen auf zusätzliche Beschäftigung zu eröffnen, wird die generelle Ausweitung auf die Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen und Verdrängungseffekten führen. Ein massiver Schaden des Arbeitsmarktes wäre die Folge.