18.02.2005
Mit Verwunderung und Empörung haben die christlichen Gewerkschaften zur Kenntnis genommen, daß von den Vergabestellen des Landes Bremen bei der Auftragsvergabe zum Teil Tarifverträge zugrunde gelegt werden sollen, die längst durch neue Tarifvereinbarungen ersetzt wurden und damit keine Rechtskraft mehr besitzen. So verweist die auf Empfehlung des Beirates für das Bauwesen vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vorgelegte Liste der repräsentativen Tarifverträge im Baugewerbe bezüglich des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen auf den zwischen dem Wirtschaftsverband des Holz-, Aluminium- und Kunststoffverarbeitenden Handwerks Niedersachsen/Bremen, dem Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks und der Gewerkschaft Holz und Kunststoff abgeschlossenen Manteltarifvertrag vom 24.05.1991 in der Fassung vom 10.07.1992, obgleich am 03.04.2003 zwischen den nordwestdeutschen Tischler-Fachverbänden Hamburg, Schleswig-Hostein, Nordrhein-Westfalen und Nierdersachsen/Bremen sowie der Tarifgemeinschaften Christlicher Gewerkschaften Holz und Kunststoff, Christlicher Gewerkschaft Deutschlands
und DHV – Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband ein Nachfolgetarifvertrag abgeschlossen wurde, der bis heute in Kraft ist und frühestens zum 31.03.2005 gekündigt werden kann. Ähnliches gilt für die verschiedenen Entgelttarifverträge des Tischlerhandwerks.
Peter Rudolph, Vorsitzender des rund 3000 Mitglieder starken CGB-Landesverbandes Bremen und Bundesvorsitzender der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDU-Sozialausschüsse: „Das Tarifvertragsgesetz regelt eindeutig, daß gekündigte Tarifverträge nur solange nachwirken, wie kein neuer Tarifvertrag geschlossen wurde. Dabei ist die Zusammensetzung der tarifvertragschließenden Parteien unerheblich.
Wenn die Bremer Arbeitssenatorin in der von ihr zu verantwortenden Liste der repräsentativen Tarifverträge des Baugewerbes den Eindruck zu erwecken sucht, die von der zwischenzeitlich in der IG Metall aufgegangenen Gewerkschaft Holz und Kunststoff abgeschlossenen Tarifverträge für das Tischlerhandwerk seien geltende Tarifnormen, so ist dies entweder grob fahrlässig oder eine bewußte Irreführung der Öffentlichkeit. Die bewußte Negierung der von den Fachverbänden des Tischlerhandwerks
mit christlichen Gewerkschaften abgeschlossenen Verträge hat zur Folge, daß Betriebe des bremischen und niedersächsischen Tischlerhandwerks gezwungen werden, für sie geltenden Tarifverträge zu mißachten, wenn sie bei Vergaben des Landes Bremen Berücksichtigung finden wollen. Dies ist ein Eingriff in die Tarifautonomie, der vom CGB und seinen betroffenen Mitgliedsgewerkschaften nicht hingenommen werden wird. Der CGB erwartet, daß die fragwürdige Liste der `repräsentativen Tarifverträge‘ von der Arbeitssenatorin unverzüglich zurückgezogen und einer grundlegenden Überprüfung unterzogen wird.“
Der CGB stellt darüber hinaus auch die Sinnhaftigkeit von Vergabe- bzw. Tariftreue-Gesetzen, wie sie u.a. Bremen und Nordrhein-Westfalen erlassen haben, selbst in Zweifel. Der Versuch, qua Gesetz Unternehmen die Anwendung bestimmter Tarifverträge zwingend vorzuschreiben, widerspricht sowohl den Prinzipien der Koalitionsfreiheit als auch der Tarifautonomie. Der Schutz heimischer Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen muß nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften auf andere Art und Weise sichergestellt werden.