Dienstleistungsrichtlinie öffnet Lohndumping Tür und Tor
09.12.2005
„Das Herkunftslandprinzip öffnet Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor“, warnte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske vor dem Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie, auf den sich der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments geeinigt hatte. „Das schürt die Bedenken der Menschen gegenüber Europa.“ Er forderte das Parlament daher auf, der Empfehlung des Ausschusses nicht zu folgen. Die Dienstleistungsrichtlinie müsse vom Kopf auf die Beine gestellt und das Herkunftslandprinzip nur in harmonisierten Rechtsbereichen angewandt werden.
Er betonte, dass es nicht darum ginge, Arbeitnehmer aus anderen Ländern vom deutschen Arbeitsmarkt fern zu halten. Allerdings müssten, solange die Standards in den Mitgliedsstaaten noch so weit auseinander liegen, für alle Anbieter von Dienstleistungen die selben Spielregeln gelten. Bsirske kritisierte auch die vorgesehene Regelung, die es einem Unternehmen erlauben würde, in einem anderen Land eine Niederlassung zu gründen ausschließlich zu dem Zweck, von dort aus im eigenen Land zu den Bedingungen des Drittlandes tätig zu werden. Dazu sei es nicht einmal erforderlich, auch im Land der Niederlassung Dienstleistungen zu erbringen. „Ein deutsches Unternehmen könnte sich in Litauen niederlassen, um auf dem deutschen Markt mit litauischen Löhnen zu operieren“, sagte Bsirske. Das würde durch die Einbeziehung der Leiharbeit in die Dienstleistungsrichtlinie noch verschärft, da Leiharbeitnehmer in allen Branchen eingesetzt werden könnten.
Die Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften liege nach den Vorstellungen des Ausschusses nunmehr bei dem Land, in dem die Dienstleistung erbracht würde. Grundlage dafür seien aber die Regeln des Herkunftslands. Das sei zwar besser als die Kontrolle ganz in das Herkunftsland zu verlagern, wovon ursprünglich die Rede gewesen sei. Dennoch sei eine wirksame Kontrolle der Standards auch bei dem vorgeschlagenen Verfahren höchst zweifelhaft. Die Kontrollbehörden müssten die Standards aller 25 Mitgliedsstaaten kennen und im jeweiligen Einzelfall anwenden. „Das ist völlig unrealistisch“, unterstrich Bsirske.
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