Christliche Gewerkschaft Dänemarks siegt vor dem europäischen Gerichtshof
17.01.2006
Bereits vor einer Woche errang die KRIFA , die Christliche Gewerkschaft Dänemarks, einen wichtigen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser erklärte das in Dänemark geltende "closed-shop-Verfahren" als einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Der dänische Staat ist nunmehr gehalten, seine Gesetze entsprechend zu ändern.
Die mit der deutschen CGM befreundete KRIFA war durch das in Dänemark geltende Recht stark behindert worden. Arbeitnehmer, welche der KRIFA angehören, erhielten keinen Arbeitsplatz und wurden so gezwungen, sich einer anderen Gewerkschaft anzuschließen. Sogenannte "Groß-" oder "Monopolgewerkschaften" konnten durch Vereinbarungen dafür sorgen, dass andersorganisierten Arbeitnehmern der Zugang zu den Betrieben und den Arbeitsplätzen versperrt blieb.
Die KRIFA wertete den Erfolg als den größten, den sie bisher erringen konnte. Über viele Jahre hinweg hatte die KRIFA gegen die massive, staatlich gestütze Behinderung ihrer gewerkschaftlichen Rechte gekämpft.
In Deutschland gilt zwar kein direktes "closed-shop-Recht", dennoch gibt es immer wieder Versuche, über die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei Neueinstellungen Mitglieder in bestimmte Gewerkschaften zu drücken.
Am 24. Januar verhandelt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über den Antrag der IG-Metall, mit welchem der CGM der Gewerkschaftsstatus streitig gemacht werden soll. Die CGM hatte beim Landesarbeitsgericht Stuttgart bereits gesiegt.
Detlef Lutz, stellvertretender Bundesvorsitzender der CGM, sieht denn auch im Urteil des EUGH ein deutliches Zeichen für die Gewerkschaftsfreiheit in Europa und damit auch in Deutschland!