Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall voll bestätigt!
30.03.2006
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) als tariffähige Gewerkschaft im Sinne des Tarifvertragsgesetzes voll bestätigt.
Mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts hat sich die CGM erfolgreich gegen die Aberkennung ihres Gewerkschaftsstatus durch die IG Metall gewehrt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte bereits im Oktober 2004 den Antrag der IG Metall zurückgewiesen und den Gewerkschaftsstatus der CGM bestätigt. Die gegen den Beschluss des LAG gerichtete Rechtsbeschwerde der IG Metall hat das Bundesarbeitsgericht nun ebenfalls zurückgewiesen.
Die BAG - Richter ließen in ihrer Entscheidung keinen Zweifel an der Tariffähigkeit und der Gewerkschaftseigenschaft der CGM. Der Senat betonte in seiner Beschlussbegründung, die CGM habe in den vergangenen Jahren kontinuierlich und aktiv in den Prozess der tariflichen Regelungen eingegriffen. Entscheidend für die Fähigkeit, sich gegenüber dem sozialen Gegenspieler zu behaupten, sind nach Auffassung des Senats nicht allein die Mitgliederzahlen, sondern darüber hinaus die Fähigkeit, tarifpolitische Vorstellungen zu entwickeln und diese in Tarifverhandlungen der Arbeitgeberseite zu vermitteln. Dies sei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln und treffe auf die CGM zu. Die CGM habe in den vergangenen Jahren rund 3.500 Tarifverträge mit Arbeitgeberverbänden oder Einzelunternehmen geschlossen.
Der Bundesvorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes Matthäus Strebl nannte die Entscheidung „einen großen Schritt für die Demokratie und den Gewerkschaftspluralismus in Deutschland“. Eine Demokratie „verträgt kein Gewerkschaftsmonopol und keine monolithischen Blöcke.“ Gerade die Vielfalt an Meinungen und Modellen ermögliche die bestmögliche Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so Strebl.
Der CGB Generalsekretär Gunter Smits zeigte sich erfreut über die Entscheidung der Erfurter Richter. „Dies ist ein großer Sieg für die Koalitionsfreiheit und die Gewerkschaftsvielfalt in Deutschland. Die Entscheidung hat gezeigt, dass die Fähigkeit innovative tarifpolitische Vorstellungen zu entwickeln, die sowohl von Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern angenommen werden, für die Akzeptanz als Gewerkschaft weitaus bedeutender sind, als absolute Mitgliederzahlen.“
Der Erfurter Beschluss bringt nach neun Jahren Verfahrensdauer endlich Rechtssicherheit für Mitglieder und Tarifpartner. Für die IG Metall gibt es nach der Entscheidung des BAG keine Möglichkeit mehr, der unliebsamen Konkurrenzgewerkschaft CGM durch juristische Winkelzüge die Tariffähigkeit und die Gewerkschaftseigenschaft zu entziehen. „Für den DGB ist es jetzt an der Zeit, sich von seinem Monopolanspruch zu verabschieden und den Gewerkschaftspluralismus in Deutschland zu akzeptieren“, so Smits.
Berlin, den 28.03.2006