BGH: Übernahme-Provisionsvereinbarungen sind nur gestaffelt gültig
12.04.2010
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. März 2010 (III ZR 240/09) entschieden, dass Provisionsvereinbarungen in Überlassungsverträgen unwirksam sind, wenn die Höhe der Vermittlungsprovision nicht mit der Überlassungsdauer absinkt. Demnach sind Vereinbarungen ungültig, in denen zwischen Verleiher und Entleiher feste Provisionen bei Übernahme von Leiharbeitnehmern durch den Entleiher vereinbart wurden, solange diese Provision nicht nach der Dauer des vorangegangenen Verleihs gestaffelt ist. Die Entscheidung gibt keine Hinweise, innerhalb welcher Frist und mit welchen Staffelintervallen sich der Provisionsanspruch auf Null reduzieren muss.
(Quelle: Kanzlei HK2 Berlin)