Übernahme eines Leiharbeitnehmers rechtfertigt nicht immer Provision
09.11.2010
Wird ein Leiharbeiter übernommen, muss der neue Arbeitgeber oft eine im Überlassungsvertrag festgelegte Provision zahlen.
Voraussetzung hierfür ist aber ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang. Er ist nicht gegeben, wenn die Arbeitnehmerüberlassung vor der Festanstellung bereits beendet war. Das hat das Landgericht Aachen entschieden (Aktenzeichen: 9 O 545/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.
(Quelle: Märkische Allgemeine)