BA veröffentlicht „Fachliche Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“
21.03.2017
Die Bundesagentur für Arbeit hat in Anbetracht der Gesetzesänderungen zum 01. April eine neue Geschäftsanweisung mit dem Titel "Fachliche Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)" veröffentlicht. Das 100-seitige Dokument enthält die praxisorientierten Interpretationen der Bundesagentur zur aktuellen Gesetzeslage und dient somit u.a. als Grundlage für Prüfungen durch die Behörde. Insofern ist eine Lektüre sowohl für Personaldienstleister als auch für Entleihfirmen dringend zu empfehlen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit